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Turgut Yüksel – integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Römer

Veröffentlicht am 18.09.2013 in Fraktion

SPD begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Streit um Teilnahme am Schwimmunterricht

Mit großer Zufriedenheit hat die SPD-Fraktion im Römer auf das Leipziger Urteil des Bundesverwaltungsgerichts reagiert, dass die Teilnahme am Schwimmunterricht für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend macht. „Im Urteil finden wir genau unsere Position wieder: Die Teilnahme am Schwimmunterricht ist für alle Kinder und Jugendlichen Pflicht, unabhängig von religiösen Fragen. Und das Tragen eines Burkinis ist zumutbar. Jetzt herrscht juristisch endlich Klarheit“, stellte der integrationspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Römer, Turgut Yüksel, zufrieden fest.

Seine Fraktion habe erst kürzlich einen Antrag zum Thema vorgelegt, der genau die Intention des Leipziger Urteils teile. Der Fall sei für Frankfurt insbesondere deshalb interessant, da die Klage von einer Schülerin des Helene-Lange-Gymnasiums in Höchst stamme.
„Es ist jetzt eindeutig klargestellt, dass eine Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen nicht rechtens ist. Dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag ist klar Rechnung getragen worden“, bilanzierte Yüksel. Er sei besonders für das Helene-Lange-Gymnasium erleichtert, dem das Leipziger Urteil den Rücken gestärkt habe.
„Die zentrale Aussage, dass das Grundrecht auf Religionsfreiheit nicht bedeutet, von anderen Lebens-, Kleidungs-, und Essensentscheidungen verschont zu bleiben, bleibt hoffentlich in allen Köpfen präsent, wenn es zum Beispiel um das Thema Teilnahme an Klassenfahrten geht. Gerade in der Schule muss unsere pluralistische Gesellschaft sich beweisen“, sagte Yüksel abschließend.

Quelle:http://www.turgut-yueksel.de/meldungen/32540/144119/SPD-begrueszt-Urteil-des-Bundesverwaltungsgerichts-im-Streit-um-Teilnahme-am-Schwimmunterricht.html